SemiNex-Verkaufsbedingungen

Die hierin enthaltenen Verkaufsbedingungen (die „Vereinbarung“) gelten für alle von SemiNex, Corporation („SemiNex“) angenommenen Angebote und Verkaufs- und Kaufaufträge. Die Annahme eines Kaufangebots oder einer vom Käufer erteilten Kaufbestellung durch SemiNex ist ausdrücklich von den in dieser Vereinbarung festgelegten Verkaufsbedingungen abhängig, unabhängig davon, ob der Käufer sie schriftlich, stillschweigend oder durch Annahme und Zahlung der hierunter verkauften Waren akzeptiert. Diese Verkaufsbedingungen regeln die zwischen SemiNex und dem Käufer in Bezug auf die hierunter verkauften Waren geschlossene vertragliche Vereinbarung unter Ausschluss jeglicher vom Käufer vorgeschlagener Kaufbedingungen.

  1. Angebote und Preise. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, sind alle Angebote verbindlich und verfallen dreißig (30) Tage nach ihrem Datum und stellen Angebote dar, vorausgesetzt, dass Budgetangebote und Schätzungen nur zur vorläufigen Information dienen und weder Angebote darstellen noch SemiNex irgendeine Verantwortung oder Haftung auferlegen. Sofern von SemiNex nicht schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Transport, Versicherung, Steuern, Zollgebühren, Abgaben und andere damit verbundene Gebühren, und der Käufer ist verpflichtet, alle derartigen Gebühren zu melden und zu zahlen und SemiNex diesbezüglich schadlos zu halten. Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die in dieser Vereinbarung genannten Waren und umfassen keinerlei geistiges Eigentum, gewerbliches Eigentum oder Patentrechte jeglicher Art, noch umfassen sie andere Produkttests als die Standardtests von SemiNex. SemiNex behält sich das Recht vor, jedes Angebot, das einen Tipp- oder Preisfehler enthält, ganz oder teilweise zu stornieren.
  2. Lieferung, Eigentum und Verlustrisiko. Für Inlandslieferungen gilt für die in dieser Vereinbarung genannten Waren die Lieferbedingung FCA Shipping Point (SemiNex Danvers, MA). Für internationale Lieferungen gilt für die in dieser Vereinbarung genannten Waren die Lieferbedingung FCA. Das Eigentum an den in dieser Vereinbarung genannten Waren und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren gehen auf den Käufer über, sobald SemiNex seinen Lieferverpflichtungen nachgekommen ist. Waren, die SemiNex auf Wunsch des Käufers über den geplanten Liefertermin hinaus zurückhält, gehen auf Risiko und Kosten des Käufers. Fracht und damit verbundene Abgaben, die SemiNex beim Versand der Waren entstehen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt, sofern SemiNex dem zustimmt. Der Käufer trägt die Kosten, die SemiNex entstehen, wenn SemiNex auf Wunsch des Käufers Produkte anders als üblich verpackt.
  3. Kündigung oder Änderung. Der Käufer darf die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht ganz oder teilweise kündigen, aussetzen, die Lieferung verschieben oder stornieren oder eine „Halte“-Bestellung im Rahmen dieser Vereinbarung erteilen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SemiNex und unter Bedingungen, die SemiNex für jegliche Verluste oder Schäden entschädigen, die aus einer solchen Handlung resultieren. Die Haftung des Käufers umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, den Preis des gelieferten oder zur Verfügung gehaltenen Produkts, den Preis der bereits erbrachten Dienstleistungen und für in Arbeit befindliche Arbeiten, entstandene Kosten und eine angemessene Zuteilung der allgemeinen und Verwaltungskosten zuzüglich des Gewinnverlusts von SemiNex. Für jede solche Kündigung wird eine Mindestkündigungsgebühr von fünfzig Prozent (50%) des Wertes der gekündigten Verkäufe erhoben. Wenn die Lieferung der in dieser Vereinbarung genannten Waren vom Käufer verzögert wird, kann SemiNex dem Käufer eine Rechnung stellen, wenn SemiNex zum Versand bereit ist. SemiNex kann dem Käufer sofort nach Kündigung, Stornierung oder Aussetzung einer Bestellung eine Rechnung stellen. SemiNex kann seine Verpflichtung zur Erfüllung der Bestellung ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen ohne Vertragsstrafe stornieren und der Käufer ist für die vollständige Zahlung aller ausstehenden Rechnungen verantwortlich.
  4. Zahlungsbedingungen. Der Käufer hat den vollen Betrag vor dem Versand zu zahlen, sofern nicht im Voraus andere Bedingungen zwischen dem Käufer und SemiNex Corporation vereinbart wurden. SemiNex kann von einer Option Gebrauch machen und Zinsen von bis zu 2,51 TP3T pro Monat berechnen (jedoch nicht über dem gesetzlichen Höchstsatz). Der Käufer gewährt SemiNex hiermit ein Kaufpreispfandrecht an den von SemiNex gelieferten Waren, um den Kaufpreis dieser Waren zu sichern, bis SemiNex den vollen Betrag bezahlt hat. Der Käufer verpflichtet sich, alle von SemiNex angeforderten Dokumente auszuführen und zu liefern, um sein Pfandrecht zu vervollkommnen und aufrechtzuerhalten. Sofern nicht anders vereinbart, werden Preise angegeben und Rechnungen in US-Währung ausgestellt und bezahlt. NRE-Gebühren (Non-Recurring Engineering) werden nach Eingang der Bestellung in Rechnung gestellt. Nach Ermessen des Verkäufers kann der Käufer für die Bearbeitungsgebühren für Kreditkartenzahlungen verantwortlich sein.
  5. Steuern. Sämtliche Steuern oder damit verbundene Abgaben, die SemiNex im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung an eine Regierung zahlen oder für diese einziehen muss, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder Verbrauchssteuer (ausgenommen jedoch Steuern, die auf Grundlage des Nettoeinkommens von SemiNex anfallen), werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt, sofern der Käufer SemiNex keine gültige Befreiungsbescheinigung vorlegt.
  6. Produktgarantie. Soweit nach lokalem Recht zulässig, garantiert SemiNex dem Käufer, dass die in dieser Vereinbarung genannten und an den Käufer gelieferten Waren den relevanten technischen Spezifikationen entsprechen, die zuvor von SemiNex geliefert wurden oder, falls nicht zuvor geliefert, hiermit geliefert werden. Die vorstehende Garantie für Laserprodukte gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Für den Fall, dass von SemiNex gelieferte Waren die vorstehende Garantie nicht erfüllen, gelten diese als mangelhaft, und SemiNex wird dem Käufer eine entsprechende Gutschrift für die mangelhafte(n) Ware(n) erteilen oder die mangelhafte(n) Ware(n) auf Kosten und nach Wahl von SemiNex reparieren oder ersetzen. Jede dieser Alternativen ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers im Falle der Lieferung mangelhafter Ware(n). Garantieansprüche erlöschen für Produkte, die als falsch gehandhabt, unsachgemäß gelagert, falsch installiert, verändert oder während des Transports zu SemiNex beschädigt gelten. Produkte müssen in der Originalverpackung mit den entsprechenden ESD-Schutzmaßnahmen zurückgegeben werden. Die vorstehende Garantie ist die einzige Garantie von SemiNex in Bezug auf alle Waren, die hierunter an den Käufer geliefert werden, und ist davon abhängig, dass (i) alle Ansprüche in Bezug auf fehlerhafte Waren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Lieferung der betreffenden Waren (Laserprodukte) oder zwölf (12) Monaten nach Lieferung der betreffenden Waren (alle anderen Produkte) schriftlich an SemiNex gerichtet werden müssen und (ii) die fehlerhaften Waren nicht vom Käufer oder seinem Personal beschädigt oder zerstört wurden. Diese Garantie gilt nur für den Käufer und darf vom Käufer nicht an seine Kunden oder andere Benutzer der Waren abgetreten oder verlängert werden. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Systeme, in die die Waren eingebaut sind. SemiNex wird eine angemessene Frist eingeräumt, um Ansprüche in Bezug auf fehlerhafte Waren zu untersuchen, und zu diesem Zweck Zugang zu den relevanten Aufzeichnungen und Daten des Käufers erhalten. Die obige Garantie gilt nicht für Produkte, bei denen es sich um Muster, experimentelle Produkte oder Prototypen handelt (die alle „WIE BESEHEN“ bereitgestellt werden), und SemiNex übernimmt keine Garantien in Bezug auf solche Produkte. SemiNex übernimmt keine Garantie für unmontierte Chips und Riegel, da die Leistung dieser Produkte von der Teilehandhabung, den Montagetechniken, dem Produktdesign und der Qualitätskontrolle des Kunden abhängt.
  7. Haftungsbeschränkung und Freistellung. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und die einzige und ausschließliche Haftung von SemiNex gegenüber dem Käufer für die Lieferung mangelhafter Waren, unabhängig davon, ob sie aufgrund einer Klage wegen Vertragsbruch, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung, Sammelklage oder einer anderen Rechtstheorie geltend gemacht werden, beschränkt sich ausschließlich auf die Gutschrift des für die mangelhafte(n) Ware(n) gezahlten Kaufpreises an den Käufer oder die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Ware(n), nach Wahl von SemiNex. Unter keinen Umständen haftet SemiNex gegenüber dem Käufer oder einer anderen Partei für besondere, Folge- oder indirekte Schäden wie Kapitalverlust, Nutzungsausfall, Ersatzleistung, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige Schadensersatzansprüche oder für Gesamtschäden jeglicher Art oder Natur, die die im Rahmen dieser Vereinbarung für die spezifischen Produkteinheiten, die zu solchen Schäden führen, gezahlten Beträge übersteigen. Die in den Abschnitten 6 und 7 dieser Vereinbarung vorgesehenen Garantien und Rechtsmittel gelten unter Ausschluss aller anderen Garantien (ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich der Garantien für die Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck) oder Rechtsmittel, die andernfalls nach geltendem Recht verfügbar sein könnten, ungeachtet der Tatsache, dass andere Schäden oder Verletzungen vernünftigerweise vorhersehbar sein könnten. Keine Aussage eines Mitarbeiters oder anderen Vertreters von SemiNex sollte als Erweiterung des Umfangs der hierin vorgesehenen Garantie ausgelegt werden. Der Käufer stellt SemiNex und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von Ansprüchen Dritter auf tatsächliche Verluste oder Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Forderungen, Klagen oder Verfahren sowie damit verbundene Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltskosten) für Verletzungen oder den Tod von Personen frei, die sich aus der Verwendung eines Produkts des Käufers ergeben, das die SemiNex-Laserdioden enthält, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, es sei denn, der Anspruch entsteht ausschließlich aufgrund eines Herstellungsfehlers dieser SemiNex-Laserdioden. Der Gesamtwert eines solchen Anspruchs ist auf den Wert der gelieferten defekten SemiNex-Teile begrenzt, wie auf der SemiNex-Rechnung angegeben.
  8. Gewährleistung und Entschädigung für geistiges Eigentum. In Bezug auf Angelegenheiten des geistigen Eigentums (IP) und des gewerblichen Eigentums besteht die einzige und ausschließliche Haftung von SemiNex darin, den Käufer nur gegen gültige Ansprüche aufgrund der Verletzung gültig erteilter US-Patente zu entschädigen, und zwar nur in Bezug auf Waren, die zur regulären Produktlinie von SemiNex gehören, und nur, wenn diese Waren für normale Zwecke in der von SemiNex verkauften Form verwendet werden. Diese Schadloshaltung gilt nicht für Patente, die Verbundstrukturen oder -systeme abdecken, in die die in dieser Vereinbarung genannten Waren vom Käufer eingebaut werden können. Die einzige Verpflichtung von SemiNex im Rahmen dieser Schadloshaltung besteht in der Übernahme der Verteidigung gegen eine solche Klage gegen den Käufer. SemiNex erhält die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung gegen einen solchen Anspruch, einschließlich der Beilegung, und der Käufer unterstützt SemiNex auf eigene Kosten bei der Durchführung einer solchen Verteidigung. Die Gesamthaftung von SemiNex ist hierunter auf seine Auslagen bis zu dem vom Käufer als Kaufpreis für die Waren, die Gegenstand des Anspruchs oder der Ansprüche sind, gezahlten Betrag beschränkt, darf diesen jedoch nicht überschreiten. Der Käufer übernimmt und stellt SemiNex von jeglicher Patenthaftung für Produkte frei, die nach dem Entwurf oder den Spezifikationen des Käufers hergestellt oder von SemiNex speziell zur Erfüllung der Anforderungen des Käufers entwickelt wurden. Der Käufer gewährt SemiNex ein gebührenfreies Recht zur Nutzung aller geistigen Eigentums- oder gewerblichen Eigentumsrechte, die der Käufer besitzt oder für die der Käufer Lizenz-, Unterlizenz- oder „Have-Made“-Rechte besitzt, zum Zwecke der Herstellung und des Verkaufs der Waren an den Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, keinen Aspekt des SemiNex-Produkts zurückzuentwickeln. Alle neuen geistigen Eigentumsrechte, die sich aus der Vereinbarung ergeben, sind das alleinige Eigentum von SemiNex.
  9. Entschädigung. Im Falle eines Entschädigungsanspruchs gemäß diesem Vertrag muss die Partei, die eine Entschädigung fordert, (a) die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informieren, der Gegenstand des Entschädigungsantrags ist; (b) der entschädigenden Partei im Zusammenhang mit der Verteidigung der entschädigenden Partei gegen diesen Anspruch angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit bieten; und (c) der entschädigenden Partei die Kontrolle über die Verteidigung gegen diesen Anspruch gestatten. Die entschädigende Partei darf einen solchen Anspruch nicht ohne Benachrichtigung der entschädigten Partei beilegen und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keine Anspruchsbeilegung oder -vereinbarung eingehen, die die Rechte oder Interessen der entschädigten Partei berührt. Die entschädigte Partei darf auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen, der sie in Bezug auf einen solchen Anspruch unterstützt.
  10. Ausfuhrkontrolle. Der Käufer erkennt an, dass die in dieser Vereinbarung genannten Waren den Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Waren nur in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen und Vorschriften zu verwenden, zu verteilen, zu übertragen oder zu übertragen.
  11. Abtretung. Der Käufer darf diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten hieraus nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SemiNex abtreten. Jeder Abtretungsversuch ohne Zustimmung von SemiNex ist ungültig und unwirksam.
  12. Nicht-Verzicht. Kein Geschäftsverhalten oder Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung, ein Recht oder eine Bedingung dieser Vereinbarung strikt durchzusetzen, ist als Verzicht auf diese Bestimmung, dieses Recht oder diese Bedingung auszulegen.
  13. Entschuldigung der Leistung. Außer in Bezug auf die Verpflichtung des Käufers, pünktliche Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten, haftet keine der Parteien für Verzögerungen oder Nichterfüllung eines Teils dieser Vereinbarung, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung durch Feuer, Überschwemmung, Explosion, Krieg, Streik, Embargo, behördliche Anordnung, zivile oder militärische Autorität, höhere Gewalt, Natur oder Staatsfeind, Unfähigkeit, Material oder Transporteinrichtungen zu sichern, unzureichende Produktausbeute trotz angemessener Bemühungen von SemiNex, Handlung oder Unterlassung von Spediteuren oder andere Ursachen, die über die von SemiNex hinausgehen vernünftige Kontrolle.
  14. Rechtswahl. Diese Vereinbarung und die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien hierunter unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, ungeachtet der Kollisionsnormen. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
  15. Ganze Vereinbarung. Mit Ausnahme etwaiger schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich der Vertraulichkeit geschützter Informationen ersetzen die in der Vereinbarung enthaltenen Bedingungen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und SemiNex und stellen die gesamte Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar. Diese Vereinbarung darf nur durch schriftliche Erklärung geändert oder ergänzt werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Käufers und von SemiNex unterzeichnet ist.
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