SemiNex-Verkaufsbedingungen

Die hierin enthaltenen Verkaufsbedingungen (die „Vereinbarung“) gelten für alle von der SemiNex Corporation („SemiNex“) akzeptierten Angebote und Verkaufsangebote und Kaufaufträge. Die Annahme eines Kaufangebots oder einer Bestellung durch den Käufer durch SemiNex unterliegt ausdrücklich den Verkaufsbedingungen, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind, unabhängig davon, ob der Käufer sie schriftlich, stillschweigend oder durch Annahme und Zahlung annimmt für die hierunter verkauften Waren. Diese Verkaufsbedingungen regeln die vertragliche Vereinbarung zwischen SemiNex und dem Käufer in Bezug auf die hierunter verkauften Waren unter Ausschluss jeglicher vom Käufer vorgeschlagenen Einkaufsbedingungen.

  1. Angebote und Preise. Sofern nicht anders schriftlich festgelegt, sind alle Angebote dreißig (30) Tage nach ihrem Datum verbindlich und verfallen 30 Tage nach ihrem Datum und stellen Angebote dar, vorausgesetzt, dass die Kostenangebote und Kostenvoranschläge nur zur vorläufigen Information dienen und weder Angebote darstellen noch irgendeine Verantwortung auferlegen oder Haftung von SemiNex. Sofern von SemiNex nicht anders schriftlich angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Transport, Versicherung, Steuern, Zollgebühren, Zölle und andere damit verbundene Gebühren, und der Käufer muss alle diese Gebühren melden und bezahlen und SemiNex davon schadlos halten. Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die in dieser Vereinbarung genannten Waren und beinhalten weder geistiges Eigentum, gewerbliches Eigentum oder Patentrechte jeglicher Art, noch beinhalten sie andere Produkttests als die Standardtests von SemiNex. SemiNex behält sich das Recht vor, Angebote mit einem Schreib- oder Preisfehler ganz oder teilweise zu stornieren.
  2. Lieferung, Eigentum und Verlustrisiko. Für Inlandssendungen lautet die Lieferfrist für die in dieser Vereinbarung genannten Waren FCA Shipping Point (SemiNex, Danvers, MA). Für internationale Sendungen gilt als Lieferfrist für die in dieser Vereinbarung genannten Waren FCA. Das Eigentum an den in dieser Vereinbarung genannten Waren und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren gehen zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem SemiNex seinen Lieferverpflichtungen nachkommt. Waren, die von SemiNex auf Wunsch des Käufers über den geplanten Liefertermin hinaus aufbewahrt werden, erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Fracht und damit verbundene Abgaben, die SemiNex beim Versand der Waren entstehen, werden, sofern SemiNex dem zugestimmt hat, dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer ist für die Kosten verantwortlich, die SemiNex entstehen, wenn SemiNex auf Wunsch des Käufers das Produkt anders als üblich verpackt.
  3. Kündigung oder Änderung. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SemiNex und zu Bedingungen, die SemiNex für alle Verluste oder Schäden, die sich aus solchen Maßnahmen ergeben, entschädigt werden, weder ganz noch teilweise kündigen, die Leistung aussetzen, die Lieferung verschieben oder stornieren oder eine „einbehaltene“ Bestellung im Rahmen dieser Vereinbarung erteilen. Die Haftung des Käufers umfasst unter anderem den Preis des gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkts, den Preis der bereits erbrachten Dienstleistungen und für unfertige Arbeiten, die entstandenen Kosten und eine angemessene Verteilung der allgemeinen und Verwaltungskosten, zuzüglich des Verlustes von SemiNex in Höhe von Gewinne darauf. Für jede solche Kündigung wird eine Kündigungsgebühr von mindestens fünfundzwanzig Prozent (25%) des Wertes der beendeten Verkäufe erhoben. Wenn die Lieferung der in dieser Vereinbarung genannten Waren durch den Käufer verzögert wird, kann SemiNex dem Käufer eine Rechnung stellen, wenn SemiNex zum Versand bereit ist. SemiNex kann dem Käufer bei Beendigung oder Stornierung oder Aussetzung einer Bestellung sofort Rechnungen stellen. SemiNex kann seine Verpflichtung zur Erfüllung der Bestellung ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen ohne Vertragsstrafe und mit der Verantwortung des Käufers, alle ausstehenden Rechnungen vollständig zu begleichen, stornieren.
  4. Zahlungsbedingungen. Bestellungen auf der Website werden im Voraus per Kreditkarte bezahlt. SemiNex kann Käufern mit gutem Ruf eine Nettolaufzeit von 30 Tagen verlängern. SemiNex kann eine Option zur Erhebung einer Zinsbelastung von bis zu 2,51 TP1T pro Monat ausüben (jedoch nicht über den zulässigen Höchstsatz). Der Käufer räumt SemiNex hiermit eine Kaufgeldsicherheit an den von SemiNex gelieferten Waren ein, um den Kaufpreis dafür zu sichern, bis SemiNex vollständig bezahlt ist. Der Käufer verpflichtet sich, alle von SemiNex angeforderten Dokumente auszuführen und zu liefern, um sein Sicherheitsinteresse zu vervollständigen und aufrechtzuerhalten. Sofern nicht anders vereinbart, werden Preise und Rechnungen in US-Währung gestellt und bezahlt. NRE-Gebühren (Non-Recurring Engineering) werden bei Auftragseingang in Rechnung gestellt.
  5. Steuern. Alle Steuern oder damit verbundenen Abgaben, die SemiNex im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung an eine Regierung zahlen oder einziehen muss, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder Gebrauchssteuer (jedoch ohne Steuern, die auf der Grundlage des Nettoeinkommens von SemiNex anfallen) beträgt dem Käufer als separater Posten in Rechnung gestellt und vom Käufer bezahlt, es sei denn, der Käufer legt SemiNex eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.
  6. Produktgarantie. Soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist, garantiert SemiNex dem Käufer, dass die in dieser Vereinbarung genannten und an den Käufer gelieferten Waren den relevanten technischen Spezifikationen entsprechen, die zuvor von SemiNex geliefert wurden oder, falls nicht zuvor geliefert, hiermit geliefert werden. Die vorstehende Garantie für Laserprodukte gilt für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum; die vorstehende Garantie für alle anderen Produkte gilt für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum. Für den Fall, dass von SemiNex gelieferte Waren die vorstehende Garantie nicht erfüllen, gelten diese als mangelhaft und SemiNex wird dem Käufer die mangelhafte Ware(n) angemessen gutschreiben oder auf Kosten und Wahl von SemiNex die mangelhafte(n) reparieren oder ersetzen Waren). Jede dieser Alternativen ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers im Falle der Lieferung mangelhafter Ware(n). Die vorstehende Garantie ist die einzige Garantie von SemiNex in Bezug auf alle Waren, die im Rahmen dieser Vereinbarung an den Käufer geliefert werden, und setzt voraus, dass (i) alle Ansprüche in Bezug auf fehlerhafte Waren innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Lieferung der entsprechenden Waren (Laser Produkte) oder neunzig (90) Tage nach Lieferung der betreffenden Waren (alle anderen Produkte) und (ii) die mangelhaften Waren dürfen vom Käufer oder seinem Personal nicht beschädigt oder zerstört worden sein. Diese Garantie gilt nur für den Käufer und darf vom Käufer nicht an einen seiner Kunden oder andere Benutzer der Waren abgetreten oder erweitert werden. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf ein System, in das die Ware eingebaut ist. SemiNex wird eine angemessene Frist zur Untersuchung von Reklamationen bezüglich mangelhafter Ware eingeräumt und zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Aufzeichnungen und Daten des Käufers gewährt. Die obige Garantie gilt nicht und SemiNex übernimmt keine Garantien in Bezug auf Produkte, bei denen es sich um Softwareprogramme, experimentelle Produkte oder Prototypen handelt (die alle „wie besehen“ bereitgestellt werden). SemiNex übernimmt keine Garantie für unmontierte Chips und Stäbe, da die Leistung dieser Produkte der Teilehandhabung, den Montagetechniken, dem Produktdesign und der Qualitätskontrolle durch den Kunden unterliegt.
  7. Haftungsbeschränkung und Freistellung. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers und die einzige und ausschließliche Haftung von SemiNex gegenüber dem Käufer für die Lieferung mangelhafter Waren, unabhängig davon, ob er im Rahmen eines Anspruchs wegen angeblicher Vertragsverletzung, unerlaubter Verletzung, Fahrlässigkeitstheorie, verschuldensunabhängiger Haftung, Sammelklage oder einer anderen Rechtstheorie geltend gemacht wird, ist beschränkt ausschließlich auf die Gutschrift des Kaufpreises für die mangelhafte(n) Ware(n) an den Käufer oder die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Ware(n) nach Wahl von SemiNex. In keinem Fall haftet SemiNex gegenüber dem Käufer oder einer anderen Partei, unter keinen Umständen für besondere, Folge- oder indirekte Schäden wie Kapitalverlust, Nutzungsausfall, Ersatzleistung, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten , oder sonstige Schadensersatzansprüche oder Gesamtschäden jeglicher Art oder Art, die über die im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Beträge für die spezifischen Produkteinheiten, die zu solchen Schäden führen, hinausgehen. Die in den Abschnitten 6 und 7 dieser Vereinbarung vorgesehenen Garantien und Rechtsbehelfe gelten unter Ausschluss jeglicher anderer Garantien (ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich der Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck) oder Rechtsbehelfe, die anderweitig nach geltendem Recht verfügbar sein könnten, ungeachtet der Tatsache, dass andere Schäden oder Verletzungen vernünftigerweise vorhersehbar sind. Keine Aussage eines SemiNex-Mitarbeiters oder eines anderen Vertreters darf als Erweiterung des hierin gewährten Garantieumfangs interpretiert werden. Der Käufer hält SemiNex und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter schad- und klaglos gegenüber Ansprüchen Dritter wegen tatsächlicher Verluste oder Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Forderungen, Klagen oder Klagen und damit verbundener Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessene Anwaltskosten) für Verletzungen oder Tod einer Person, die sich aus der Verwendung eines Produkts des Käufers ergeben, das die SemiNex-Laserdioden enthält, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, es sei denn, der Anspruch entsteht ausschließlich als Folge eines Herstellungsfehlers bei solchen SemiNex-Laserdioden. Der Gesamtwert eines solchen Anspruchs ist auf den auf der SemiNex-Rechnung angegebenen Wert der gelieferten defekten SemiNex-Teile beschränkt.
  8. Gewährleistung und Entschädigung für geistiges Eigentum. In Bezug auf geistiges Eigentum (IP) und gewerbliche Schutzrechte besteht die einzige und ausschließliche Haftung von SemiNex darin, den Käufer nur von berechtigten Ansprüchen freizustellen, die auf der Verletzung gültig erteilter US-Patente beruhen, und dann nur in Bezug auf Waren, die die regelmäßig eingeführte Produktlinie von SemiNex umfassen, und nur wenn diese Waren für normale Zwecke in der von SemiNex verkauften Form verwendet werden. Diese Freistellung gilt nicht für Patente, die Verbundstrukturen oder -systeme abdecken, in die die in dieser Vereinbarung genannten Waren vom Käufer integriert werden können. Die einzige Verpflichtung von SemiNex im Rahmen dieser Freistellung besteht darin, die Verteidigung gegen eine solche Klage gegen den Käufer zu übernehmen. SemiNex erhält die ausschließliche Kontrolle über die Abwehr eines solchen Anspruchs, einschließlich des Vergleichs, und der Käufer wird SemiNex auf eigene Kosten bei der Durchführung einer solchen Verteidigung unterstützen. Die Gesamthaftung von SemiNex aus diesem Vertrag ist auf seine Auslagen bis zu dem Betrag beschränkt, der vom Käufer als Kaufpreis gezahlt wurde, der auf die Waren, die Gegenstand des Anspruchs oder der Ansprüche sind, zurückzuführen ist. Der Käufer übernimmt und wird SemiNex von jeglicher Patenthaftung für Produkte schadlos halten, die nach dem Design oder den Spezifikationen des Käufers hergestellt oder von SemiNex speziell entwickelt wurden, um die Anforderungen des Käufers zu erfüllen. Der Käufer räumt SemiNex ein gebührenfreies Recht ein, zum Zwecke der Herstellung der Waren und des Verkaufs an den Käufer alle geistigen Eigentumsrechte oder gewerblichen Eigentumsrechte zu nutzen, die der Käufer besitzt oder an denen der Käufer Lizenz-, Unterlizenz- oder „gemachte“ Rechte hat. Der Käufer stimmt zu, keinen Aspekt des SemiNex-Produkts zurückzuentwickeln. Jedes neue IP, das sich aus der Vereinbarung ergibt, ist das alleinige Eigentum von SemiNex.
  9. Entschädigung. Im Falle eines Entschädigungsanspruchs aus diesem Vertrag hat die Partei, die eine Entschädigung beantragt,: (a) die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch zu benachrichtigen, der Gegenstand eines solchen Entschädigungsantrags ist; (b) der entschädigenden Partei angemessene Unterstützung und Kooperation im Zusammenhang mit der Verteidigung der entschädigenden Partei gegen einen solchen Anspruch zu gewähren; und (c) der entschädigenden Partei die Kontrolle über die Abwehr eines solchen Anspruchs zu ermöglichen. Die entschädigende Partei darf einen solchen Anspruch nicht ohne vorherige Ankündigung an die entschädigte Partei beilegen und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keine Anspruchslösung oder einen Vergleich abschließen, die die Rechte oder Interessen der entschädigten Partei beeinträchtigen. Die entschädigte Partei kann auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand beauftragen, um sie in Bezug auf einen solchen Anspruch zu unterstützen.
  10. Ausfuhrkontrolle. Der Käufer erkennt an, dass die in dieser Vereinbarung genannten Waren den Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Waren nur in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen und Vorschriften zu verwenden, zu verteilen, zu übertragen oder zu übertragen.
  11. Abtretung. Der Käufer darf diesen Vertrag oder irgendwelche Rechte oder Pflichten daraus nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SemiNex abtreten. Jede versuchte Abtretung ohne die Zustimmung von SemiNex ist nichtig und unwirksam.
  12. Nicht-Verzicht. Keine Vorgehensweise oder das Versäumnis einer der Parteien, eine Bedingung, ein Recht oder eine Bedingung dieser Vereinbarung strikt durchzusetzen, darf als Verzicht auf diese Bedingung, dieses Recht oder diese Bedingung ausgelegt werden.
  13. Entschuldigung der Leistung. Außer in Bezug auf die Verpflichtung des Käufers, pünktliche Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten, haftet keine der Parteien für Verzögerungen oder Nichterfüllung eines Teils dieser Vereinbarung, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung durch Feuer, Überschwemmung, Explosion, Krieg, Streik, Embargo, behördliche Anordnung, zivile oder militärische Autorität, höhere Gewalt, Natur oder Staatsfeind, Unfähigkeit, Material oder Transporteinrichtungen zu sichern, unzureichende Produktausbeute trotz angemessener Bemühungen von SemiNex, Handlung oder Unterlassung von Spediteuren oder andere Ursachen, die über die von SemiNex hinausgehen vernünftige Kontrolle.
  14. Rechtswahl. Diese Vereinbarung und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Parteien unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
  15. Ganze Vereinbarung. Mit Ausnahme einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien über die Vertraulichkeit geschützter Informationen ersetzen die in der Vereinbarung enthaltenen Bedingungen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und SemiNex und bilden die gesamte Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung darf nicht geändert oder ergänzt werden, außer durch schriftliche Unterschrift eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters des Käufers und von SemiNex.
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